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Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – rund um Förderung, Ablauf und Führerschein. Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular.

Förderung & Ablauf

Was ist ein Bildungsgutschein und wie beantrage ich ihn?

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters, die die Kosten einer beruflichen Weiterbildung übernimmt. Sie beantragen ihn direkt bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter – am besten im persönlichen Beratungsgespräch, bei dem Sie unsere Weiterbildung als Wunschmaßnahme angeben können. Wir unterstützen Sie gerne bei den notwendigen Unterlagen und Formulierungen.

Wann startet der nächste Kurs?

Der Einstieg ist laufend möglich – sobald Sie Ihren Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten haben, vereinbaren wir gemeinsam einen individuellen Starttermin.

Kann ich nur den Fachspracherwerb buchen?

Ja. Die Bausteine Basiskompetenzen (1.085 UE oder 1.600 UE) können auch einzeln, unabhängig von der Gesamtmaßnahme, als eigenständige Maßnahme gebucht werden.

Was passiert nach dem Abschluss?

Nach erfolgreichem Abschluss unterstützen wir Sie aktiv bei der Vermittlung an einen regionalen Arbeitgeber – der Einstieg in den Beruf als Berufskraftfahrer/-in ist das Ziel unserer gesamten Weiterbildung.

Helfen Sie mir, eine Arbeit zu finden?

Ja – die Vermittlung an einen regionalen Arbeitgeber nach erfolgreichem Abschluss ist fester Bestandteil unserer Weiterbildung.

Führerschein & Prüfung

Was, wenn ich noch keinen B-Führerschein habe?

Kein Problem – der B-Führerschein ist keine Voraussetzung, um bei uns zu starten. Für geeignete Teilnehmer im Rahmen der 12-monatigen Gesamtmaßnahme übernehmen wir die Kosten für den B-Führerschein sogar, da dieser von Agentur für Arbeit und Jobcenter nicht gefördert werden kann, für die praktische Ausbildung zum LKW-/Busfahrer aber oft Voraussetzung ist.

Kann ich meinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Führerscheine aus anderen Staaten müssen meist innerhalb von 6 Monaten nach Wohnsitznahme in Deutschland umgeschrieben werden. Wir prüfen das gerne gemeinsam mit Ihnen im Beratungsgespräch.

Kann ich die Theorieprüfung in meiner Muttersprache machen?

Die Führerschein-Theorieprüfung kann in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden. Die IHK-Prüfung zur Berufskraftfahrer-Grundqualifikation findet dagegen auf Deutsch statt – genau deshalb findet auch unser Unterricht auf Deutsch statt, damit Sie optimal darauf vorbereitet sind.

In welcher Sprache findet der Unterricht statt?

Der Unterricht findet auf Deutsch statt – das ist bewusst so, denn genau das Erlernen der berufsbezogenen deutschen Fachsprache ist Teil Ihrer Weiterbildung und Ihres Erfolgs im Beruf. Sie starten dabei bereits ab Sprachniveau A2.

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